Bedeutung der neuen Zahlungsdiensterichtlinie
In diesem Artikel wird kurz und bündig erklärt, welche Folgen die recht komplexe zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, PSD2) für Sie als Zettle-Nutzer womöglich hat.
Die überarbeitete EU-Zahlungsdiensterichtlinie ist bereits in Kraft getreten, weshalb Karteninhaber jetzt selbst beim kontaktlosen Bezahlen kleinerer Beträge mitunter ihre PIN eingeben müssen. Diese sogenannte starke Kundenauthentifizierung ist eine Anforderung der PSD2 mit dem Ziel, Betrug zu verhindern.
Auswirkungen für Sie als Zettle-Nutzer
Bei der Annahme von Zahlungen mit dem Zettle Reader
Kontaktlose Transaktionen müssen auch bei geringen Beträgen gelegentlich bestätigt werden. Folgen Sie dazu einfach der Aufforderung in der Zettle Go-App bzw. auf dem Display des Kartenlesers.
Gut zu wissen: Wird eine kontaktlose Transaktion über einen geringen Betrag abgelehnt, kann die Zahlung stattdessen mit Karte und PIN-Eingabe durchgeführt werden. Achten Sie auch stets darauf, dass die aktuelle Version der App auf Ihrem Gerät installiert ist.
Bei der Annahme von Zahlungen bei Zettle E-Commerce
Zettle E-Commerce unterstützt bereits aktuelle Authentifizierungsverfahren wie 3D Secure, welche die Anforderungen der PSD2 erfüllen.
Das Wichtigste zur PSD2 auf einen Blick:
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Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie ist am 14. September 2019 in Kraft getreten.
- Bei bestimmten Transaktionsarten ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich – etwa durch PIN-Eingabe bei kontaktloser Zahlung oder durch 3D Secure bei einer Onlinezahlung.