Zettle Invoice ist ausschließlich für eine begrenzte Anzahl von Händlern in Deutschland verfügbar. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion für alle Kunden verfügbar ist.
Dürfen für Rechnungen Gebühren berechnet werden?
Nach deutschem Recht ist es nicht gestattet, für die Ausstellung einer Rechnung eine zusätzliche Gebühr zu erheben.Wann können Verzugszinsen berechnet werden?
Bei Verbrauchern:Um einem Verbraucher Verzugszinsen berechnen zu können, muss er mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug geraten sein. Dies ist der Fall, wenn ein Verbraucher trotz Erinnerung nach dem Leistungszeitpunkt keine Zahlung geleistet hat. Eine gesonderte Erinnerung ist nicht erforderlich, wenn auf der Rechnung ein angemessenes Fälligkeitsdatum oder eine angemessene Zahlungsfrist angegeben ist und die Folgen eines Zahlungsverzugs auf der Rechnung oder Zahlungsaufforderung ausdrücklich genannt werden, d. h., wenn aus der Rechnung beispielsweise ersichtlich ist, dass nach 30 Tagen Verzugszinsen anfallen.
Bei Unternehmen:
Im Falle von Unternehmen als Rechnungsempfänger können Verzugszinsen ab dem 31. Tag nach dem Leistungszeitpunkt berechnet werden, wenn keine Zahlung geleistet wurde oder das Unternehmen anderweitig in Verzug geraten ist. Der Rechnungsempfänger muss nicht im Voraus über die Berechnung von Verzugszinsen in Kenntnis gesetzt werden.
Welcher Verzugszinssatz ist zulässig?
Bei Rechnungen an Verbraucher darf der Zinssatz für das Jahr höchstens fünf Prozentpunkte über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz betragen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, darf der Zinssatz für Entgeltforderungen höchstens neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen. Ein höherer Zinssatz muss von beiden Parteien vor Ausstellung der Rechnung separat vertraglich vereinbart werden.Wann kann eine Mahngebühr erhoben werden?
Bei Verbrauchern:Ist auf einer Rechnung kein angemessenes Fälligkeitsdatum oder keine angemessene Zahlungsfrist angegeben, kann bei der ersten Zahlungserinnerung keine Mahngebühr erhoben werden. In diesem Fall ist die Zahlung erst mit Zugang der ersten Zahlungserinnerung fällig. Des Weiteren darf eine Mahngebühr nicht unverhältnismäßig sein und höchstens 5 EUR betragen.
Bei Unternehmen:
Im Falle von Unternehmen als Rechnungsempfänger kann eine Mahngebühr mit einer Zahlungserinnerung 30 Tage nach dem Leistungszeitpunkt erhoben werden, wenn keine Zahlung geleistet wurde oder das Unternehmen anderweitig in Verzug geraten ist.