Zusätzliche Bedingungen Kassensystem-Dienst
Zusätzliche Bedingungen für den Kassensystem-Dienst
Zuletzt geändert: 5 Januar 2024.
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (R.C.S. Luxembourg B 118 349), bietet einen Dienst an, der es ermöglicht, Zahlungen von Bankkonten und Kreditkarten über Mobiltelefone und andere kompatible mobile Geräte zu empfangen (der "Dienst").
iZettle Merchant Services AB, Registernummer 556812-2674, Regeringsgatan 65, 111 56 Stockholm, Schweden („wir“, „unser(e)“, uns), bieten bestimmte zusätzliche Dienstleistungen zum Dienst darunter einen Kassenservice, der aus einer Kassensoftware ("Kassenprogramm") und einer Steuereinheit für die Kasse ("Steuereinheit") besteht, zusammen „Kassensystem-Dienst“. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für den Kassensystem-Dienst, zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zettle by PayPal ("Allgemeine Geschäftsbedingungen").
Indem Sie sich für Kassensystem-Dienst registrieren und diesen zusätzlichen Bedingungen zustimmen, schließen Sie, der Nutzer („Sie", der „Nutzer") und wir eine Vereinbarung (die „Vereinbarung") ab, die die Bereitstellung und Nutzung des Kassensystem-Dienst regelt.
Mit der Zustimmung zu diesen zusätzlichen Bedingungen bevollmächtigt der Nutzer uns bzw. die von uns beauftragte(n) Person(en), den Nutzer als Vertreter bei der Steuerbehörde in Deutschland in allen Angelegenheiten zu vertreten, die die Anmeldung von Registrierkassen und Kontrolleinheiten betreffen. Zur Klarstellung: Diese Vollmacht gibt dem Nutzer lediglich das Recht, den Nutzer zu vertreten, und erlegt uns keinerlei Verpflichtungen auf. Der Nutzer haftet stets allein für alle Verpflichtungen des Nutzers gegenüber der Steuerbehörde in Deutschland.
1. Über den Kassensystem-Dienst
Der Kassensystem-Dienst steht nur Nutzern zur Verfügung, die mit dem Dienst verbunden sind, und jederzeit mit dem Dienst verbunden sind und die für den Dienst geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit befolgt.
Der Kassensystem-Dienst umfasst die Kassensystemfunktion und Kassenprogramm, aber keine Quittungsdrucker oder Kassenladen. Der Nutzer kann diese Hardware separat von Zettle oder einem anderen Hardwarelieferanten erwerben.
Eine detaillierte Beschreibung des Kassensystem-Dienst und eine Beschreibung der Hardware, die mit dem Dienst und der Kassensystem-Dienst kompatibel ist, finden Sie auf der Website.
2. Bereitstellung des Kassensystem-Dienstes
Wir erbringen den Kassensystem-Dienst ab dem Datum, das dem Nutzer mitgeteilt wird, einschließlich. Zuvor müssen wir von der Steuerbehörde in Deutschland eine Mitteilung erhalten haben, dass alle erforderlichen Mitteilungen und Registrierungen in Bezug auf den Nutzer abgeschlossen sind. Der Nutzer sichert zu, dass alle Angaben, die er uns im Zusammenhang mit der Registrierung für den Kassensystem-Dienst und bei Kontakten mit dem Finanzamt in Deutschland macht, in allen Teilen vollständig und richtig sind.
Wir liefern die erforderliche Nutzerdokumentation und das Installationshandbuch in Deutsch oder Englisch.
Wir aktualisieren und verbessern die im Kassensystem-Dienst enthaltene Software in dem von uns als notwendig erachteten Umfang. Wir haben das Recht, zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Vereinbarung Nehmer zu beauftragen. Wir sind gegenüber dem Nutzer für die Erfüllung der von den Unterauftragnehmern übernommenen Verpflichtungen verantwortlich.
Der Zugang des Nutzers zum Kassensystem-Dienst während eines Test- oder Aktionszeitraums, in dem Kassensystem-Dienst kostenlos angeboten wird, setzt voraus, dass der Nutzer den Kassensytem-Dienst aktiviert und nutzt. Sollte der Nutzer den Kassensytem-Dienst nicht aktivieren und nutzen, haben wir das Recht, den Kassensytem-Dienst bis auf weiteres zu deaktivieren und nicht mehr anzubieten. Der Nutzer kann den Kassensystem-Dienst durch schriftliche Benachrichtigung gemäß Punkt 12 wieder aktivieren.
3. Verantwortlichkeit und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist für die Aktivierung und den Anschluss des Kassensystem-Dienstes, des Steuergeräts und der zugehörigen Hardware in Übereinstimmung mit unseren Installationsanweisungen verantwortlich.
Der Nutzer verpflichtet sich, Zugang zu der Software, den Geräten und den Kommunikationsdiensten zu haben, die für die Nutzung des Kassensystem-Dienst erforderlich sind, jederzeit die geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Meldepflichten, im Zusammenhang mit dem Kassensystem-Dienst einzuhalten, die von uns angeforderten Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Kassensystem-Dienst unverzüglich zu liefern, die von uns erteilten Anweisungen für die Nutzung des Kassensystem-Dienst zu befolgen, den unbefugten Zugriff auf den Kassensystem-Dienst und dessen Nutzung zu verhindern und uns in angemessener Weise zu unterstützen und anderweitig die Maßnahmen zu ergreifen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit wir in der Lage sind, unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag und jederzeit aus den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf den Kassensystem-Dienst zu erfüllen.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Kassensystem-Dienst nur vom Nutzer und nur für den vorgesehenen Zweck in Übereinstimmung mit dem Vereinbarung und den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften genutzt werden darf. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Haftung und die Verpflichtungen des Benutzers den Bestimmungen in Abschnitt 15 (Ihre Haftung und Entschädigung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
4. Gebühr
Für die Nutzung des Kassensystem-Dienst Für die Nutzung des Registrierkassendienstes werden Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste erhoben, die auf der Website verfügbar ist. Die Gebühren sind ohne Mehrwertsteuer, Steuern und sonstige Abgaben angegeben.
Die Gebühren werden monatlich im Voraus per Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt (wiederkehrende Zahlung). Bei Zahlungsverzug des Nutzers sind wir berechtigt, unsere vertragsgemäße Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Werden während der Vertragslaufzeit Gesetzesänderungen, behördliche Bescheide, Beschlüsse zur Änderung oder Einführung von Steuern oder öffentlichen Abgaben umgesetzt oder wirkt sich der Vollzug des öffentlichen Rechts anderweitig auf die Erbringung des Kassensystem-Dienst aus, sind wir berechtigt, die Entgelte zu ändern, um unsere etwaigen Mehrkosten zu decken. Wir werden den Nutzer über geänderte Entgelte gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.
5. Begrenzte Lizenz
Wir gewähren dem Nutzer, sofern der Nutzer die Gebühr gemäß Punkt 4 entrichtet hat, eine Lizenz gemäß Abschnitt 19 (Ihre Lizenz) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Zurverfügungstellung des Dienstes
Der Kassensystem-Dienst ist üblicherweise 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass der Kassensystem-Dienst stets fehler- oder störungsfrei ist.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Kassensystem-Dienst von Zeit zu Zeit aufgrund von Ausfallzeiten für notwendige Service- und Wartungsarbeiten am Kassensystem-Dienst und den damit verbundenen Systemen nicht verfügbar sein kann. Wir werden den Nutzer über geplante Ausfälle im Voraus benachrichtigen, können jedoch nicht garantieren, dass eine solche Benachrichtigung immer erfolgt. Der Nutzer nimmt ferner zur Kenntnis und akzeptiert, dass wir uns mit dem Nutzer in Verbindung setzen können, um ihn bei der Nutzung des Kassensystem-Dienst zu unterstützen und Informationen anzufordern, die erforderlich sind, um festgestellte Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
Wir bemühen uns in angemessener Weise, die Ausfallzeiten und die damit verbundenen möglichen Störungen im Geschäftsbetrieb des Nutzers zu minimieren.
7. Rechte an geistigem Eigentum
Die Rechte an geistigem Eigentum unterliegen Abschnitt 20 (Eigentum) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, diese Rechte zu kopieren, zu verändern, zu übertragen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder in sonstiger Weise zu nutzen, außer für die vertragsgemäße Nutzung des Kassensystem-Dienst.
8. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Ihre Privatsphäre und der Schutz Ihrer Daten sind für uns sehr wichtig. Sie bestätigen, dass Sie die Bedingungen unserer Datenschutzrichtlinie, die durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wurde, erhalten und vollständig gelesen haben. Darin wird erläutert, wie und zu welchen Zwecken wir die von Ihnen bereitgestellten Informationen erfassen, verwenden, aufbewahren, offenlegen und schützen.
9. Vertraulichkeit
Sie und wir verpflichten uns, Informationen über die jeweils andere Partei, die als Geschäfts- oder Berufsgeheimnisse angesehen werden können oder von Gesetzes wegen der Geheimhaltung unterliegen ("vertrauliche Informationen"), nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Informationen, die den Vertrag betreffen oder von der Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, gelten immer als vertrauliche Informationen.
Die Partei muss sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Berater die obige Geheimhaltungsverpflichtung einhalten. Die Partei ist für die Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeiter oder Berater verantwortlich, die gegen die oben genannte Vertraulichkeitsverpflichtung verstoßen.
Die oben genannte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann: i) der empfangenden Partei bei Erhalt bereits bekannt waren, ii) öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder geworden sind, ohne dass die empfangende Partei die obige Geheimhaltungspflicht verletzt hat, iii) die empfangende Partei in befugter Weise von einem Dritten erhalten hat, der gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, oder iv) die empfangende Partei aufgrund eines Gerichtsurteils, einer behördlichen Entscheidung oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung verpflichtet ist, diese Informationen zu unterlassen oder öffentlich zugänglich zu machen.
Im Verhältnis zu uns gilt die vorstehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit nicht für solche Informationen, eine solche Offenlegung und eine solche Verwendung, die zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag, zur Einhaltung der geltenden Gesetze oder Vorschriften oder zur Ausübung unserer Rechte aus der Vereinbarung erforderlich sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.
10. Haftungsbeschränkung
Wir sind nur für den Kassensytem-Dienst verantwortlich und unter keinen Umständen für Dienstleistungen oder Verpflichtungen, die von anderen in Verbindung mit dem Vereinbarung erbracht oder eingegangen werden.
Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die dadurch entstehen, dass der Nutzer den Kassensytem-Dienst mit anderen als den von uns genehmigten Geräten, Zubehörteilen oder Software verwendet, dass Änderungen oder Eingriffe in den Kassensystem-Dienst oder die darin enthaltene Software ohne unsere Genehmigung vorgenommen werden, dass Viren oder andere Angriffe von außen auftreten oder dass Fehler durch Dritte oder anderweitig oder durch andere Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, verursacht werden, wie z. B. Fehler in Geräten, Zubehörteilen oder Software, die nicht Teil des Kassensystem-Dienstes sind.
Darüber hinaus gelten für die Haftungsbeschränkung die Bestimmungen in Abschnitt 17 (Haftungsbeschränkung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11. Laufzeit und Kündigung
Die Kündigung dieser Vereinbarung unterliegt den in Abschnitt 22 (Laufzeit und Kündigung) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen.
12. Benachrichtigungen
Mitteilungen des Nutzers an uns müssen schriftlich per E-Mail an support.de@zettle.com oder auf dem Postweg an iZettle Merchant Services AB, Regeringsgatan 65, 111 56 Stockholm, Schweden erfolgen.
13. Höhere Gewalt
Es gelten die Bestimmungen von Abschnitt 27 (Höhere Gewalt) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Rechtswahl und Rechtsstreitigkeiten
In Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese Vereinbarung und alle Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben (einschließlich außervertraglicher Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche), in Übereinstimmung mit schwedischem Recht ausgelegt und unterliegen diesem. Schwedische Gerichte sind ausschließlich zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vereinbarung ergeben, einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verletzung, Gültigkeit und Beendigung dieser Vereinbarung.